drei gedanken
zur sog. Arbeitsmarktpolitik:
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Ich sehe keinen ernstzunehmenden Grund, die Vermittlung von Arbeitssuchenden als primär staatliche Aufgabe zu betrachten. (Falls jemand einen Grund findet, her damit.) Es mag und wird Bereiche geben, in denen der Sozialstaat als eine Art 2nd-Level-Support agieren muss, um krasse Benachteiligungen zu mildern. Dessen ungeachtet kann Arbeitsvermittlung jedoch primär privatwirtschaftlich organisiert sein.
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Eine (Arbeitslosen-)Versicherung, die ihre Beiträge nach dem Bruttoeinkommen berechnet, ihre Auszahlungen dagegen nach dem Nettoeinkommen, ist schlichtweg betrügerisch. So etwas dürfte rechtlich gesehen gar nicht geben. (Aber wir haben ja auch die Riestersche Zusatzrente, die erlischt, wenn Rentner ihren Lebensabend auf Malle - wie war das noch mit der Freizügigkeit in der EU? - verbringen!)
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Eine Arbeistlosenversicherung ist eine Arbeitslosenversicherung, und keine Arbeitsvermittlung, keine Weiterbildungseinrichtung, keine Subventionspool für Weiterbildungsanbieter, keine Beschäftigungsgesellschaft für Langzeitarbeitslose, kein Anbieter oder Finanzier von Sprachkursen und erst recht keine Zahlstelle für das Kindergeld.
Würde man diese drei Gedanken ernst nehmen, hätten sich vermutlich so ziemlich alle Punkte erledigt, die am Freitag im Hartz-Papier veröffentlicht werden. Aber so schlecht geht es uns noch nicht, als dass wir nicht immer noch einen drauf legen könnten in Sachen Bürokratie, Etatisierung und an den Symptomen herumkurieren.
Würden wir die Gedanken ernst nehmen, könnten wir übrigens die Lohnnebenkosten merklich senken, der arbeitenden Minderheit mehr Geld lassen und damit den Konsum und die Zufriedenheit erheblich beleben. Würde man dazu noch die Hälfte des Arbeitsrechtes (egal welche!) streichen, könnten die Ziele der Hartz-Kommission tatsächlich erreicht werden. So werden wir auch noch im nächsten Bundestagswahljahr 4 Millionen Arbeitssuchende haben.