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www.kita-reform.de Ist zwar von der SPD, aber was soll's.

Noch was Wie, Sie wollen arbeiten?

Erst der nachfolgende Teil der Urteilsbegründung sorgte für Empörung. "Eltern könnten ohne weiteres wie bisher vom Arbeitslosengeld des Vaters sowie vom Erziehungs- und Kindergeld und gegebenenfalls vom Wohngeld leben", heißt es im Urteil wörtlich. Und weiter: Der Betreuungsbedarf entstehe nur, weil die Mutter eine Berufstätigkeit ausüben wolle. Darauf sei die Familie, der auch Überbrückungsgeld zur Verfügung stehe, aber nicht angewiesen. SpOn