Erst- und Zweitstimme zu verkaufen

Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft bei der Frankfurter Rundschau, weil die die folgende Anzeige veröffentlich hat:

"Akademiker bietet Erst- und Zweitstimme am 22. September gegen Arbeitsplatz."

Auch bei Ebay soll es - so steht es bei heise - mehrere Versuche gegeben haben, Stimmen für die Bundestagswahl zu verkaufen. Die Angebote wurden jedoch gelöscht, da der Verkauf von Wahlstimmen gemäß § 108b StGB verboten ist.

Verboten? Was heißt schon verboten? Hey, her mit den Angeboten!

Gleichzeitig berichtet der Spiegel über die Firma Cashvote, bei der man seine Stimme verkaufen kann. Parteien oder sonstige Interessenten können dann Stimmen in Paketen zu 1000 oder 10 000 ordern. Ja nix wie hin! Mit 10 € wird die einzelne Wahlstimme allerdings mehr als mager bezahlt! (Wenn die überhaupt bezahlen, ist ja schließlich illegal!)

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